

- 1. Vertragspartner
- 1.1.Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Frank
Prößdorf, Volker Grabsch und Michael Krause, Berliner Landstr. 60, 15537 Grünheide, Deutschland, im
folgenden NJH (NotJustHosting GbR) genannt.
- 2. Geltungsbereich
- 2.1. NJH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der Angaben auf den Webseiten der Firma. Im übrigen gelten die zwingenden gesetzlichen
Vorschriften des deutschen Rechts ausschließlich des UN-Kaufrechts.
- 2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden akzeptiert NJH nicht, soweit solche Geschäftsbedingungen
sich insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden unterscheiden. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit die NJH den
abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und auch schriftlich zugestimmt hat. Eine solche
Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden.
- 2.3. Individualabreden gelten nur, soweit schriftlich vereinbart.
- 2.4. NJH ist allzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Angaben
wie Leistungsbeschreibungen, Preislisten etc. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach
Bekanntgabe einer Abänderung, spätestens jedoch zur Zeit des Inkrafttretens einer Abänderungen, so werden diese
wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß in schriftlicher Form, so kann die NJH das
Vertragsverhältnis mit einer Frist von einer Woche unter Entgelterstattung für die aktuelle Abrechnungsperiode
kündigen. Kündigt NJH nicht, so wird das Vertragsverhältnis zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
- 2.5. Diese AGBs sowie alle Änderungen sind im Internet auf den Seiten von NJH (http://www.notjusthosting.com)
allzeit erreich- und nachlesbar. Der Kunde wird zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich aufgefordert. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle werden als
hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
- 3. Vertragsabschluss
- 3.1. Die Angaben zu den Leistungen und Preisen von NJH auf diversen Websites sind unverbindlich und
freibleibend.
- 3.2. Ein Vertrag mit NJH wird grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Annahme durch das Unternehmen
geschlossen.
- 3.3. Der Kunde erhält für jede Auftragserteilung im Normalfall eine Bestätigung in Form einer
E-mail.
- 3.4. Diese Bestätigung von NJH ist vom Kunden auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu
untersuchen. Der Kunde verpflichtet sich NJH solche Unstimmigkeiten sofort durch die hierfür vorgesehenen Einrichtungen
mitzuteilen. Falls er dies nicht meldet hat der Kunde sich von NJH an einem so geschlossenen Vertrag festhalten zu lassen oder die
hieraus entstehenden Kosten insbesondere für eine Rückabwicklung des Vertrages zu erstatten.
- 3.5. Spätestens mit der Entgegennahme der Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
- 4. Dienstleistungen.
- 4.1. Soweit NJH kostenfreie Dienstleistungen erbringt, können diese allzeit nach Vorankündigung
eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.
- 4.2. NJH garantiert eine Erreichbarkeit ihrer Webserver im Regelfall 7 Tage in der Woche und 52 Wochen im Jahr und
dabei insgesamt in Höhe von 96% im Jahresverlauf. Von dieser Gesamthöhe jedoch ausgenommen sind alle Zeiträume, in
denen einzelne oder diverse Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich von NJH
liegen, insbesondere also höhere Gewalt, Verhalten Dritter usw. nicht erreichbar sind.
- 4.3. NJH ist zur Verarbeitung der vom Kunden erbrachten Daten nur dann verpflichtet, wenn diese den Anforderungen
entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ableiten. Eine inhaltliche und rechtliche
Überprüfung durch NJH findet nicht statt; hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
- 5. Zahlungskonditionen und Fälligkeit
- 5.1. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen
ein, oder werden NJH andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist NJH berechtigt
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- 5.2. NJH akzeptiert nur die im Rahmen des Vertragsschlusses bekannt gegebenen Zahlungsarten.
- 5.3. Wünscht der Kunde eine Rechnungsstellung auf dem Postwege, ist NJH berechtigt hierfür einen Betrag
von EUR 5,- zu verlangen.
- 5.4. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift genehmigt der Kunde seiner Bank
unwiderruflich, NJH dessen Namen und die aktuelle Anschrift preiszugeben.
- 5.5. Sämtliche kostenpflichtige Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich festgelegten
Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode währt im Normalfall vier Wochen, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten
vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen ein anderes.
- 5.6. Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt in Kraft, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen
zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn sich ein anderes
aus ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt.
- 5.7. Die Entgelte für Dienstleistungen werden erstmals am Beginn der ersten Abrechnungsperiode fällig,
soweit sich aus den Leistungsbeschreibungen von NJH nicht etwas ergibt.
- 5.8. Die Fälligkeit der Entgelte für eine Kraft getretene Folgeperiode von vier Wochen tritt eine Woche
vor Ablauf der aktuell laufenden Periode ein, es sei denn das Vertragverhältnis ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits unter
Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden.
- 5.9. Preisangaben die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten verstehen sich im Zweifel
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 6. Verzug
- 6.1. Der Kunde kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung von NJH, die nach
Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.
- 6.2. Unabhängig davon kommt der Kunde in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im
Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet.
- 6.3. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch
in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt.
- 6.4. Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist NJH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 10% über
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
- 6.5. Für jede zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift, wird zusätzlich zu den
entstandenen Bankkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von NJH in Höhe von EUR 10,- (inkl. MwSt.) erhoben, es sei denn
es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen. Dies gilt vollumfänglich natürlich dann nicht, wenn die Nichteinlösung
und Rückgabe auf ein Fehlverhalten von NJH zurückzuführen ist.
- 6.6. NJH ist ferner befugt, pro berechtigter Mahnung eine Porto- und Bearbeitungsgebühr von EUR 5,-
(inkl. MwSt.) zu erheben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.
- 7. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei Dienstleistungen
- 7.1. Sämtliche unentgeltliche Dienstleistungen sind jederzeit, ohne Begründung und ohne die Einhaltung
einer Frist kündbar. In solchen Fällen wird die NJH jedoch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit Wochenfrist
kündigen.
- 7.2. Der Vertrag ist vom Kunden auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne das Einhalten
von Kündigungsfristen kündbar. Im Falle einer solchen ordentlichen aber fristlosen Kündigung bleibt jedoch der
Entgeltanspruch für Registrierung, Einrichtung und Pflege von NJH für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem
Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht, auch nicht anteilig statt. Eine
Rückvergütung bereits entrichteter Entgelte für eine bereits in Kraft getretenen Folgeperiode findet nicht, auch
nicht anteilig statt. Darüber hinaus bleibt der Kunde für die zum Kündigungszeitpunkt bereits fällig gewordenen
oder noch fällig werdenden Entgelte weiter vollumfänglich leistungspflichtig.
- 7.3. Kündigt jedoch der Kunde unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende einer jeweiligen
Abrechnungsperiode, so vermeidet er durch diese Fristeinhaltung das verbindliche In-Kraft-Treten der folgenden
Abrechnungsperiode.
- 7.4. Das Recht zur, erforderlichenfalls auch fristlosen, außerordentlichen Kündigung des
Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige
und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten, gerichtlich, und auch schiedsgerichtlich nach UDRP - festgestellter Verstoß
gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzliche Regelungen.
- 8. Haftung von NJH
- 8.1. NJH übernimmt keine Haftung für Verbindungen ("Links"), auf die NJH direkt oder indirekt verweist.
Da NJH den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist NJH dafür auch nicht
verantwortlich.
- 8.2. NJH haftet weiter nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen
Gewinns, die aufgrund von Informationen entstehen, die auf ihren Web-Seiten bereitgehalten werden.
- 8.3. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
(sog. Kardinalpflichten) beschränkt.
- 8.4. Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom
Kunden zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt.
- 8.5. Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag
von EUR 30,- im Einzelfall und insgesamt EUR 100,- begrenzt.
- 8.6. Die gesetzlich zwingende Haftung für zugesicherte Eigenschaften bei Gefahrübergang sowie eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 8.7. NJH haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches,
insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken von NJH liegen, es sei denn diese Ausfälle sind
dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von NJH verursacht worden.
- 8.8. Hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf die Server und Datenbanken ist die Haftung von NJH generell auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
- 9. Datenschutz/Datensicherheit
- 9.1. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung
gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.
- 9.2. Der Datenschutz wird von NJH beachtet, insbesondere werden die Daten nicht unbefugt an Dritte außerhalb
der NJH weitergegeben.
- 9.3. NJH weist hiermit den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Datensicherheit für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht hundertprozentig
gewährleistet werden kann.
- 10. Schlussbestimmungen
- 10.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in
rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.
- 10.2. Hinsichtlich der von NJH veröffentlichten Übersetzungen ihrer Websites gilt bei sprachlichen
Unklarheiten oder sonstigen Zweifelsfällen allein die deutsche Fassung als letztverbindlich.
- 10.3. Soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein anderes niedergelegt ist oder sonst
ausdrücklich vereinbart, so können alle Erklärungen der Vertragsparteien auch per eMail versandt werden. Die
Schriftform gilt grundsätzlich auch durch das übermitteln eines unterschriebenen Schriftstückes per Fax als
gewahrt.